Die Grundlage für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren in Österreich stützt sich auf eine Reihe von Grundsatzurteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie auf spezifische gesetzliche Bestimmungen des Konsumenten- und Zivilrechts.
Der OGH hat seine frühere Rechtsansicht revidiert und entschieden, dass Bearbeitungsgebühren einer richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind. Dies zu überprüfen übernehmen wir gerne für Sie.
Wir werden dann nach positiver Prüfung die von Ihnen zu viel bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren für Konsum- und Wohnkredite aus den letzten 30 Jahren zurückfordern.
Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung (ver) kaufen und haben einen Vertragsentwurf bereits erhalten, den Sie auf Ihre persönlichen Rechte und Pflichten und Bedürfnisse prüfen lassen wollen?
Ganz wie Sie wollen, können wir den Vertrag komplett checken oder auch nur auf allfällige für Sie gefährliche Klauseln hin prüfen
Sie haben noch keinen Vertrag und benötigen einen Rechtsanwalt zu Verfassungen des Kaufvertrages, Selbstberechnung der anfallenden Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer sowie zur grundbücherlichen Eintragung ihres Eigentumsrechtes und treuhändiger Abwicklung?
Sie wollen nur einen Teil ihrer Liegenschaft verkaufen/kaufen und wollen wissen, was für Bewilligungen und Unterlagen Sie dafür benötigen?
Im Grundbuch zu ihrer Immobilie steht ein Wohnrecht zugunsten ihrer bereits verstorbenen Eltern und Sie wollen dieses löschen lassen.
Ihre Bank übermittelte ihnen eine Löschungserklärung zur Löschung eines Pfandrechtes nach Rückzahlung eines Kredits. Was wollen Sie nun mit dieser Löschungserklärung tun?
Wir beraten Sie gern und führen auch die erforderlichen Anträge im Grundbuch für Sie durch.
Mietverträge werden oftmals als Formular aus dem Internet angeboten. Passt jedoch das Formular genau auf Ihr Mietobjekt? Unterlegt ihr Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder kommen vielleicht nur teilweise Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung? Liegt vielleicht ein Pachtvertrag vor?
Je nach gesetzlicher Grundlage ergeben sich große Unterschiede z.B. hinsichtlich Befristung, Kündigungsbestimmungen, Mietzinshöhe.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall, ob Ihr Vertrag den gesetzlichen Anforderungen und ihren Bedürfnissen entspricht.
Schenken klingt einfach, ist es aber nicht!
Es gibt bestimmte Formvorschriften zum Beispiel bei Schenkungen zwischen Ehepartnern, Übergabeerfordernisse, Widerrufsklauseln, und nicht zuletzt müssen Sie beachten, dass Schenkungen ab einer bestimmten Höhe der Schenkungsmeldepflicht an das Finanzamt unterliegen (löst keine Steuer aus, aber bei Nichtmelden drohen Strafen!).
Auch bleibt sehr oft außer Acht, dass durch die Schenkung Rechte von Verwandten als Pflichtteilsberechtigte verletzt sein könnten.
Oft genügt ein kurzer Blick auf den Vertrag, ob die Schenkung „Probleme“ machen kann.
Wir übernehmen auch gerne die Schenkungsmeldung an das Finanzamt für Sie!
Wir beraten Sie aber auch gerne, was Sie bei einer Schenkung noch beachten sollten oder was Sie noch vereinbaren könnten, wie z.B.
Widerrufsmöglichkeiten,
Zurückbehalten von Rechten wie z.B. Wohnrecht, Fruchtgenuss
Vereinbaren von Veräußerungs- und/oder Belastungsverbote
Befristungen oder Auflagen,
Verbot der Weitergabe an bestimmte Personen
Vereinbaren einer Weitergabe des Geschenkes bei Eintritt bestimmter Bedingungen
Vereinbaren der Verpflichtung, nach Ableben das Geschenk an bestimmte Personen weiterzugeben
Ein Testament unterliegt strengen Formerfordernissen; sind diese nicht zur Gänze eingehalten, ist es ungültig!
Aber auch der Inhalt eines Testamentes muss passen – denn im Fall des Ablebens kann nichts mehr geändert oder repariert werden!
Letztendlich sollte Ihr letzter Wille auch registriert werden, damit sichergestellt ist, dass das Testament auch aufgefunden wird. Wir führen gerne die Registrierung Ihres Testaments nach Ihren Wünschen im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte oder der Österreichischen Notariatskammer durch.
Keine Sorge – bei der Registrierung wird nicht das Dokument selbst in der Datenbank gespeichert, sondern nur die Tatsache der Errichtung und der Ort der Hinterlegung. Wo das Testament sich befindet, bestimmen allein Sie.
Haben Sie noch kein Testament errichtet und überlegen Sie, ob ein solches für Sie erforderlich ist?
Gibt es im Todesfall weder gesetzliche Erbfolger wie Ehegatten, Kinder oder sonstige Verwandte und wurde auch kein Testament errichtet, erbt letztendlich der Staat den Nachlass eines Verstorbenen. Auf rund vier Millionen Euro pro Jahr wird die Summe, die auf diese Weise dem Staat "anheimfällt" geschätzt, Tendenz steigend!
Sie zahlen ihr Leben lang Steuern, erwirtschaften sich eine Wohnung oder ein Haus oder legen ihr Geld auf ein Sparbuch und wollen es nicht wieder an den Staat abgeben, sondern lieber z.B. der Kinderkrebshilfe, Ihrem Fußballklub, dem Gesangsverein etc. oder einfach Ihren Freunden zukommen lassen? Vielleicht wollen Sie aber auch, dass bestimmte Personen auf keinen Fall etwas von Ihnen erhalten.
Ein kleines Dokument bewirkt viel und kostet kein Vermögen!
Wir beraten Sie gern, ob für Sie ein Testament oder vielleicht auch ein Erbvertrag passend wäre und erstellen gerne für Sie Ihren letzten Willen nach ihren Wunschvorstellungen.
Zu einen der unangenehmsten Dinge des Lebens gehört eine Verlassenschaftsabwicklung: nicht nur dass man die eigene Trauer bewältigen muss, ist man auch noch mit sehr viel Bürokratismus und Behördenwegen konfrontiert. Dazu kommt, dass oft genug Streitigkeiten unter den Erben oder Pflichtteilsberechtigten gerade dann ausbrechen, wenn man am wenigsten Nerven dafür hat. Den Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen können wir nicht nehmen, aber wir können zumindest Ihnen bei der Verlassenschaftsabwicklung beistehen und dafür sorgen, dass ihre Rechte ihnen gegenüber gewahrt werden.
Was passiert, wenn sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalles oder Krankheit im Koma liegen oder eine Demenzerkrankung erleiden?
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung existiert, müssen Ärzte und Ärztinnen trotzdem alle unbedingt notwendigen Behandlungen sofort durchführen, um ihr Leben zu retten, aber eben nur die notwendigsten Behandlungen.
In allen anderen Fällen müssen die Ärztinnen und Ärzte für medizinische Handlungen sich rechtlich absichern, entweder mit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung oder über das Pflegschaftsgericht. Wenn keine Angehörigen da sind oder Uneinigkeit herrscht, bestellt das Gericht eine fremde Person zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter. Der gesetzlich Erwachsenenvertreter kann dann Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen, aber auch in finanzielle Angelegenheiten eingreifen.
Eine Vorsorgevollmacht schützt davor, dass FREMDE Personen im Ernstfall über ihr Leben, Ihren Wohnaufenthalt und Ihr Vermögen entscheiden.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus eine Person ihres Vertrauens, die Sie vertreten darf für den Fall, dass sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Sie bestimmen auch im Vorhinein, in welchen Angelegenheiten diese Person vertrete darf und Sie können gleichzeitig auch Anordnungen treffen, die die bevollmächtigte Person bei der Vertretung zu befolgen hat.
Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand für Sie Ihre Rechnungen bezahlen, Verträge kündigen, Pflegegeld beantragen usw. Erst, wenn das Gericht einen Sachwalter oder einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestimmt, ist dieser befugt, für Sie zu handeln. Wichtige Entscheidungen bleiben bis zu einer gerichtlichen Bestellung liegen und eventuell übernimmt dann eine Ihnen komplett fremde Person ihrer Vertretung!
Damit die Vorsorgevollmacht auch gegenüber Banken, Behörden Gesundheitswesen richtig ist, muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (OZVV) registriert werden.
Wir prüfen oder erstellen für Sie eine Vorsorgevollmacht ganz nach Ihren Wünschen und würden auch die Registrierung für Sie übernehmen.
Viele Menschen haben Sorge, dass im Falle des Vorliegens einer Patientenverfügung ihr Leben verkürzt wird, ohne dass sie etwas dagegen tun könnten. Das trifft es aber nicht!
Mit einer Patientenverfügung legen sie jetzt medizinische Behandlungswünsche fest, sodass niemand das Recht hat, für sie schwerwiegende Entscheidungen zu treffen!
Tatsächlich legt man in der Patientenverfügung nur fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, falls man selbst zu diesem Zeitpunkt nicht entscheidungsfähig ist oder zumindest sich nicht äußern kann (zum Beispiel wegen Koma, Bewusstlosigkeit etc.). Man legt aber auch fest, ob man lebenserhaltenden Maßnahmen erhalten will, auch wenn Ihre Situation vollkommen aussichtslos ist oder ob man lieber hätte, dass man nicht mit aller Macht am Leben erhalten wird (Schlagwort: lebende Leiche). Eines der wichtigsten Argumente, die für die Patientenverfügung sprechen ist, dass man seine nächsten Angehörigen von der Verantwortung entbindet, dass diese für sie nicht mit dieser schweren Entscheidungen treffen müssen, da sie dies schon selbst vorausbestimmt haben.
Wir prüfen oder erstellen für Sie eine Patientenverfügung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen und würden auch die Registrierung der Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister durchführen für Sie übernehmen.
Unternehmer haben sich meist schon selbst mit diversen Verträgen auseinandergestzt und erfolgt desshalb hier nur eine beispielhafte Aufzählung des Unternehmensspektrums:
Firmengründung, Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsvertrag, Geschäftsführervertrag, Umstrukturierung in Hinblick auf Steuerschonung
Ein Partnerschaftsvertrag regelt das rechtliche und finanzielle Zusammenleben von unverheirateten Paaren. Da unverheiratete Paare keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt oder Aufteilung von Vermögen bei einer Trennung haben, schafft ein Vertrag klare Verhälnisse. Ebenso zB beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist der Vertrag wichtig, um festzuhalten, wem der Besitz im Trennungsfall gehört.
Wegen komplexer Gesetze übernehmen wir gerne Ihre individuelle Vertragsgestaltung bzw bei vorhandenem Vertrag deren Prüfung.
Ein Ehevertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung, mit der Paare die gesetzlichen Regelungen zum Ehegüterrecht und zur Vermögensaufteilung individuell anpassen können. Da in Österreich ohnehin der gesetzliche Gütertrennung-Standard (Eigenverwaltung und Eigenhaftung während der Ehe) gilt, dient ein Ehevertrag vor allem dazu, die Aufteilung von ehelichen Ersparnissen und Gebrauchsgegenständen im Scheidungsfall exakt zu regeln oder abweichende Bestimmungen zu treffen.
Beispielhafte Aufzählung von weiteren Vertragsmöglichkeiten:
Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Marken- und Lizenzrecht.
Haben Sie andere Wünsche etwas zu regeln und rechtlich abzusichern, dann kontaktieren Sie uns, wir werden sicher eine Lösung finden.anderelgemeine Verträge wie etwa Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzvereinbarung, Hausord
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